Verkehrsrecht

Im Bereich Verkehrsrecht vertreten wir Sie in Bußgeld- und Unfallangelegenheiten sowie beim Autokauf. Frau Rechtsanwältin Haak ist seit 11 Jahren im Bereich Verkehrsrecht tätig. Profitieren Sie von ihrer Fachkompetenz sowie jahrelanger Berufserfahrung in der Versicherungsbranche.

Unfallschadenregulierung

In Verkehrsunfallangelegenheiten übernehmen wir für Sie die vollständige Abwicklung Ihres Unfallschadens im In- oder Ausland. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die im Zuge unserer Beauftragung entstandenen Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden, insofern Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt waren.

Melden Sie uns Ihren Schadenfall einfach per Email an info@haak-rechtsanwalt.de oder telefonisch unter 02406/ 8009490. Insofern Ihnen bereits Unterlagen zu dem Schadenfall vorliegen, lassen Sie uns diese bitte ebenfalls zukommen. Gerne können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Nachdem Sie uns den Schadenfall gemeldet haben, führen wir für Sie sämtliche Korrespondenz und kümmern uns um die Regulierung des Ihnen entstandenen Unfallschadens. Unser Leistungsumfang umfasst die

  • Abfrage der Versicherungsdaten des Unfallgegners
  • Beratung bezüglich der Ihnen zustehenden Schadenpositionen und Schadenfeststellung
  • Schadenmeldung und Geltendmachung des Sach- und gegf. Personenschadens bei der gegnerischen Versicherungsgesellschaft
  • Beantragung von Akteneinsicht bei der zuständigen Ermittlungsbehörde
  • Korrespondenz mit dem Leasinggeber oder der finanzierenden Bank
  • Korrespondenz mit der Kasko- und Rechtsschutzversicherung

Selbstverständlich informieren wir Sie fortlaufend über den aktuellen Sach- und Bearbeitungsstand. Diesen können Sie aber auch jederzeit per Email oder telefonisch während unserer Sprechzeiten erfragen. Auch bei Rückfragen können Sie jederzeit auf uns zukommen.

Autokauf

Nach dem Autokauf kommt es leider häufiger zu Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer wegen zunächst nicht sichtbarer Fahrzeugmängel. Aufgrund dessen stehen dem Käufer Gewährleistungs- sowie möglicherweise Garantieansprüche zu. Insofern Sie das Fahrzeug von einem Händler erworben haben, besteht innerhalb von 6 Monaten nach Fahrzeugübergabe eine Beweislastumkehr zu Ihren Gunsten. Kontaktieren Sie uns daher unmittelbar nach Feststellung des Mangels, damit wir Ihre Ansprüche zielgerichtet geltend machen können.

Bußgeldverfahren

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen Straßenverkehrsvorschriften erhalten haben, lohnt es sich diesen anwaltlich prüfen zu lassen. Denn allgemein gilt: jeder zweite Bußgeldbescheid ist falsch. Kontaktieren Sie uns zeitnah. Die Rechtsmittelfrist, innerhalb derer Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden muss, beträgt lediglich 2 Wochen.

 

© 2021 Haak Rechtsanwaltsgesellschaft mbH