Wir vertreten Sie in Bußgeldverfahren, Unfallregulierung und beim Autokauf.
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Melden Sie uns Ihren Schadenfall einfach per Email an info@haak-rechtsanwalt.de oder telefonisch unter 02406/ 8009490. Insofern Ihnen bereits Unterlagen zu dem Schadenfall vorliegen, lassen Sie uns diese bitte ebenfalls zukommen. Gerne können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
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Insofern Ihnen bereits Unterlagen zu dem Schadenfall vorliegen, lassen Sie uns diese bitte ebenfalls zukommen. Gerne können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.
Nach dem Autokauf kommt es leider häufiger zu Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer wegen zunächst nicht sichtbarer Fahrzeugmängel. Aufgrund dessen stehen dem Käufer Gewährleistungs- sowie möglicherweise Garantieansprüche zu.
Insofern Sie das Fahrzeug von einem Händler erworben haben, besteht innerhalb von 6 Monaten nach Fahrzeugübergabe eine Beweislastumkehr zu Ihren Gunsten. Kontaktieren Sie uns daher unmittelbar nach Feststellung des Mangels, damit wir Ihre Ansprüche zielgerichtet geltend machen können.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen Straßenverkehrsvorschriften erhalten haben, lohnt es sich diesen anwaltlich prüfen zu lassen. Denn allgemein gilt: jeder zweite Bußgeldbescheid ist falsch.
Kontaktieren Sie uns zeitnah. Die Rechtsmittelfrist, innerhalb derer Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden muss, beträgt lediglich 2 Wochen.